Grundig Garantiefall

Moderator: timundstruppi

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Cr1zz4
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Grundig Garantiefall

Beitrag von Cr1zz4 »

Hallo,

ich habe mir in 2021 einen Grundig 50 VLX 21 LDL 50 Zoll UHD Smart TV gekauft.
Vor rund drei Wochen ging der kaputt, LIDL Online Shop hat auch direkt das Ganze als Garantiefall erklärt und mir zwei Service Partner genannt.
Einer wollte wegen der Distanz (90km) nicht kommen, der zweite Service Partner hat sofort mitgeteilt, dass er sich der Sache annimmt.
Nachdem ich ein Video und Bilder übermittelt habe, wurde mir mitgeteilt, dass mir Grundig ein Neugerät als Ausstausch anbietet (50 CUE 200).
Am Freitag kam das Austauschgerät und schon beim Auspacken wurde ich stutzig:

Im Styopor befanden sich die vier Schrauben für die Füße des Fernsehers, die hat jemand dort reingeschraubt.
Im Karton fehlte die Pappplatte vor dem Bildschirm, selbiger war nicht mit der Folie abgeklebt, die an Neugeräten vorhanden ist. Ein Fuß war mit Tesafilm beschichtet, der zweite mit der normalen Folie. Die Fernbedienung war die selbe, die ich bei meinem alten hatte.

Ich hatte im Vorfeld etwas recherchiert, weshalb ich wusste, dass die Fernbedienung anders aussehen sollte (neben dem Netflix Button sollte dort noch je ein Button für DAZN, TVNow und PrimeVideo sein)

Nachdem ich miur nun den Karton genauer angesehen habe, habe ich ein Versandaufkleber von LetMeRepair in Bautzen gefunden, Empfänger ist der Servicepartner.
Laut Typenschild auf der Rückseite des Fernsehers handelt es sich tatsächlich um einen 50 CUE 200, aber ich bin wie gesagt unsicher.
Laut Bildern im Netz soll der Fernseher auch den Google PlayStore haben, was er nicht hat. TVNow und DAZN sind auch nicht vorinstalliert und die SmartTV Apps laden zwar, werden aber nicht angezeigt.

Meine Vermutung ist, dass mir ein gebrauchtes und wahrscheinlich generalüberholtes oder repariertes Gerät zugesandt wurde obwohl mir laut EMail des Servicepartners Grundig ein Neugerät angeboten wurde.

Kann ich, da es sich um einen Garantiefall handelt, auf das Neugerät bestehen und dies dem Servicepartner mitteilen und falls sich dieser querstellt, dies an Grundig weitergeben?
Rufula
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Registriert: Sa 17. Dez 2022, 19:41
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Re: Grundig Garantiefall

Beitrag von Rufula »

Hallo Cr1zz4,

es ist sehr bedauerlich wenn schon nach zwei Jahren der Fernseher kaputt geht, gefühlt ist der ja noch neu.
Leider sind wir hier keine Rechtsabteilung, sondern eher ein Technik.- bzw. Elektronikforum. :)
Zu deiner info, auf deinem Fernseher steht zwar Grundig, aber Grundig gibt es seit ca. 30 Jahren nicht mehr.
Irgendein türkischer Hersteller hat die Namensrechte für Fernseher erworben und vertreibt seine Fernseher unter diesem Namen.
Das kann übrigens jeder Hersteller der bereit ist für die Namensrechte zu bezahlen, deshalb gibt es ja Personenwagen oder Küchengeräte unter dem Namen Grundig. Bei uns drehte es sich aber um die Firma die in den Siebzigern Weltmarktführer von Tonbandgeräten war.

Meine Meinung, wenn der Fernseher funktioniert und dem Ursprünglichen gleichkommt hat der Händler seine Pflicht und Schuldigkeit getan.
Du hast ja auf eine vermeintliche Ausbaustufe spekuliert, darauf hast du wahrscheinlich kein Anrecht. Wie gesagt, meine Meinung. ;)
Viele Grüße aus Leipzig
Frank
Cr1zz4
Beiträge: 2
Registriert: Sa 6. Mai 2023, 20:42

Re: Grundig Garantiefall

Beitrag von Cr1zz4 »

Achso, ich hoffe hier halt einfach auf Meinungen. Dass es Beko Grundig heißt ist mir bewusst, dass der Austauschfernseher ein neueres Modell ist auch.
Aber mir wurde explizit ein Neugerät angeboten und der Servicepartner hat eben das nicht geliefert.
Ich werde da morgen nochmal anrufen :D
dynamike
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Registriert: Mo 15. Apr 2019, 15:54
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Re: Grundig Garantiefall

Beitrag von dynamike »

Klar, Du solltest Deine Rechte geltend machen. Warum auch nicht?
Viel Erfolg wünscht
Mike
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MaxG
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Re: Grundig Garantiefall

Beitrag von MaxG »

Es sollte bekannt sein, dass es Grundig nicht mehr gibt seit 2003. Das ist China-Ware, wo jemand mit Grundig-Namensrechten Grundig draufgepappt hat. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Ab in den Bauhof und das ganze als Lehrgeld begreifen.
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